Abmahngefahr durch Nutzung von Google Fonts

Aktuell gibt es leider wieder eine große Abmahnwelle, wenn die Schriften von Google (sog. Google Fonts) nicht lokal eingebettet sind. Der Hintergrund ist, dass hierfür ungefragt die IP-Adresse der Person, die die Seite besucht, nach außerhalb der EU gesendet wird. Laut EU-Gesetz gehört diese aber zu den persönlichen Daten und daher ist dies nicht erlaubt. Hierüber kann man definitiv streiten. Eine IP-Adresse alleine sagt kaum etwas aus und durch zur Zuhilfenahme von VPN kann diese auch anonymisiert werden. Doch trotzdem wurde dieses Gesetz erlassen und entsprechend besteht nun die Gefahr einer Abmahnung. Ohne fundiertes Wissen, ist es allerdings kaum möglich, das Problem zu beheben. Vor allem, wenn Content Management Systeme, wie z.B. WordPress verwendet werden.

Wir helfen euch eure Schriftarten DSGVO-konform einzubetten und schützen euch so vor einer teuren Abmahnung oder helfen euch die Bedingungen zu erfüllen, falls ihr bereits eine bekommen habt.

Je nach Zeitaufwand berechnen wir euch hierfür zwischen 25 Euro und maximal 100 Euro, zzgl. Umsatzsteuer. Selbst unser Maximalpreis liegt hierbei in der Regel unter dem Betrag, den ihr für die Abmahnung zahlen müsst. Gerne schauen wir auf eurer Seite, ob ihr überhaupt von der Problematik betroffen seid. Etwas berechnen werden wir dann natürlich nur, wenn wir das Problem auch beheben.

Wenn ihr unsere Hilfe oder weitere Infos benötigt, meldet euch gerne per E-Mail oder telefonisch unter 0152-55238593